08.05.20 Besuche ab Sonntag wieder möglich

08.05.20 Besuche ab Sonntag wieder möglich

Leitung und Mitarbeiter des Gerricusstifts freuen sich sehr, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Sonntag an wieder Besuch empfangen dürfen. Wir bitten allerdings die Angehörigen um Verständnis, dass wahrscheinlich nicht alle Besuchswünsche zeitnah verwirklicht werden können.

Die Vorgaben des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales kamen sehr kurzfristig. Ein längerer Vorlauf und eine ehrlichere Kommunikation wären wünschenswert gewesen. Das Team des Gerricusstifts arbeitet derzeit unter Hochdruck an den notwendigen Maßnahmen, damit die geltenden Schutzvorschriften in Zeiten der Corona-Pandemie umgesetzt werden können. Zelte, um „Besuchszonen“ einrichten zu können, sind bereits bestellt.

Die Besuche werden mit deutlichen Einschränkungen verbunden sein. Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner beachten deshalb bitte Folgendes:

  • Das Kontakt- und Versammlungsverbot gilt auch für den Außenbereich des Gerricusstifts. Es sind weiterhin keine Menschenansammlungen erlaubt.
  • Um die Besuche zu koordinieren, ist ein Besuch nur nach telefonischer Anmeldung unter 0211 280 749 – 0 möglich. Zurzeit versuchen die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes die Angehörigen aller Bewohnerinnen und Bewohner des Gerricusstifts anzurufen, um sie über die neuen Besuchsregeln zu informieren.
  • Vom 10. Mai (Muttertag) bis voraussichtlich zum 17. Mai können wir von 8.40h (erster Termin) bis 18.45h (letzter Termin) leider nur eine sehr begrenzte Anzahl an Besuchern zulassen, weil nur ein einziger, provisorischer „Besuchsplatz“ im Eingangsbereich des Gerricusstifts zur Verfügung stehen wird. Es ist eine Besuchszeit von 45min pro Bewohner plus 15min Zeit für den Wechsel und das Desinfizieren des Besuchsplatzes vorgesehen.
  • Ab voraussichtlich Montag, 18. Mai stehen zwei „Besuchszelte“ für Angehörige und Bewohner zur Verfügung. Ein Zelt wird draußen aufgebaut. Das zweite Zelt wird im Eingangsbereich des Gebäudes stehen. Spätestens dann sollten Besuche von Angehörigen mindestens einmal pro Woche möglich sein.
  • Die Besucher haben vor dem Besuch Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten.
  • Der Besuch wird registriert.
  • Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Abstand von 1,5 m einzuhalten. Umarmungen und Berührungen müssen unterbleiben.
  • Der Gesundheitsschutz muss gewährleistet sein. Die rechtswirksame Entscheidung über eine Besuchsmöglichkeit trifft die Einrichtungsleitung.
  • Dank einer Spende der Bürgerstiftung Düsseldorf stehen ab der kommenden Woche mehrere Tablets für Videoanrufe zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Sozialen Dienst unter 0211 280 749 – 121 in Verbindung, wenn Sie die Möglichkeit eines Videotelefonats nutzen möchten.

Wir hoffen, dass damit wieder ein Stück Normalität in den Alltag unserer Bewohnerinnen und Bewohner kommt und tun unser Möglichstes, die Hygienevorschriften zum Schutze aller einzuhalten. Dabei wird es sicher bei dem einen oder anderen zu längeren Wartezeiten auf einen Besuchstermin kommen. Wir danken Ihnen schon heute für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

Besucherzelt
Besucherzelt von Mastertent

Text: Angelika Fröhling, Foto: Mastertent