12.02.2021 Besuch nur noch mit tagesaktuellem negativem PoC-Antigen-Schnelltest möglich

12.02.2021 Besuch nur noch mit tagesaktuellem negativem PoC-Antigen-Schnelltest möglich

Laut Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 12.02.2021 dürfen Besuchende die Einrichtung nur betreten, wenn ein tagesaktueller PoC-Antigen-Schnelltest mit einem negativen Testergebnis vorliegt. Diese Allgemeinverfügung gilt (vorerst) bis zum 26.02.2021.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Veröffentlichung im Internet unter

https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen/.