17.12.2020 Ab Montag gelten neue Besuchsregeln

17.12.2020 Ab Montag gelten neue Besuchsregeln

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 17.11.2020 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen* aktualisiert. Die Neuerungen** betreffen vor allem die Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests und die Besuchszeiten.

Für das Gerricusstift bedeutet dies ab Montag, 21.12.2020:

  • Wegen der umfangreichen Schutzmaßnahmen gelten die folgenden täglichen Besuchszeiten (auch an Wochenenden und Feiertagen):
  • 10.30 – 13.00 Uhr
  • 16.30 – 19.00 Uhr.
  • Die Besuche können entweder im Besucherzelt oder im Bewohnerzimmer stattfinden.
  • Besuche im Haus außerhalb des Bewohnerzimmers (z.B. in den Aufenthaltsbereichen, in der Cafeteria und im Flur) sind nicht gestattet. Die Besuchenden sollen den Aufenthalt in allen anderen Räumen möglichst vermeiden. Dies gilt auch für die Büros und Dienstzimmer der Mitarbeitenden. Termine mit Mitarbeitenden können Sie gerne telefonisch oder persönlich über die Mitarbeitenden am Empfang veranlassen.
  • Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner*in von maximal zwei Personen, im Außenbereich auf vier Personen beschränkt.
  • Die Besuchszeit wird bis auf weiteres auf 60 Minuten pro Besuch beschränkt.
  • Besuchende müssen während der Besuche eine FFP2-Schutzmaske tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Schutzmaske haben, können eine am Empfang erhalten.
  • Am Empfang werden die Besuchenden befragt, ob sie Erkältungssymptome, eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen hatten. Darüber hinaus wird die Körpertemperatur gemessen.
  • Bei jedem Besuch, jedoch mindestens einmal wöchentlich sowie anlassbezogen, z.B. bei leichten grippalen Infekten, werden wir mittels eines Nasen- oder Rachenabstrichs einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen. Ein positives Resultat muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Ab dem 21.12.2020 bieten wir täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:

  • 10.00 – 11.00 Uhr
  • 15.30 – 17.00 Uhr.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

  • Bei positivem PoC-Antigen-Schnelltest oder bei Verweigerung des PoC-Tests bzw. des Kurz-Screenings durch müssen wir den Zutritt verweigern.
  • Der Name des Besuchenden, das Datum und die Uhrzeiten des Besuchs sowie der besuchten Bewohner*innen werden notiert. Diese Daten werden vier Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Die Besuchenden können sich an einem Aushang an der Eingangstür über die aktuellen Hygienevorgaben bezüglich Schutzausrüstung, Nieshygiene, Abstandsgebot usw. informieren.
  • Die Besuchenden müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
  • Die Besuchenden müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einhalten.
    Ausnahme: Tragen während des Besuchs Bewohner*in und Besuchender eine Mund-Nase-Bedeckung, und erfolgt vorher sowie hinterher bei den Besuchenden und den Bewohner*innen eine gründliche Handdesinfektion, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen erlaubt.
  • Findet der Besuch im Außenbesuchszelt statt, kann auf Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand verzichtet werden.
  • Fußpfleger sowie Ehrenamtler, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, dürfen nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden unter geeigneten Hygienevorgaben das Gerricusstift wieder betreten.
  • Auch Besuche, die im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung stehen (z.B. durch Rechtsanwälte und Notare), sind weiterhin möglich.
  • Die Bewohner*innen dürfen das Gebäude alleine oder mit anderen Bewohner*innen, Besuchenden oder Gerricusstift-Beschäftigten verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung halten. Bei Rückkehr und 3 Tage nach der Rückkehr müssen die Bewohner*innen zusätzlich mit einem PoC-Antigen-Schnelltest getestet werden.

Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts, tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!

*Corona AV Pflege und Besuche vom 11.12.2020, Coronaschutzverordnung in der ab 16.12.2020 gültigen Fassung
** Stand: 15. Dezember 2020