Besucherregelungen ab dem 17.12.2021

Besucherregelungen ab dem 17.12.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 01.12.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besucherinnen und Besucher die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

Besuchende müssen beim Betreten der Einrichtung immer eine FFP2-Schutzmaske tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, können geimpfte oder genesene Besuchende die Maske im Bewohnerzimmer ablegen. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Schutzmaske.

Die Zahl der Besuchenden richtet sich nach § 6 CoronaSCHVO, d.h. für nicht immunisierte Bewohner maximal 2 Personen aus einem anderen Haushalt, ausgenommen Kinder bis 13 Jahre.

Nutzen Sie das Testangebot der öffentlichen Teststellen, wie z.B. das Angebot der mit dem Gerricusstift kooperierenden Rats-Apotheke. Bitte beachten Sie, dass die Testung nicht in der Ratsapotheke erfolgt, sondern in einem ausgeschilderten Nebenraum links von der Apotheke. Die Adresse ist: Gräulinger Str. 3, 40625 Düsseldorf.
Telefonische Terminvereinbarung unter: 0211/ 69 555 158
Testzeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 20.00 Uhr
Samstag 9.00 – 18.00 Uhr
Sonn- u. Feiertage: 9.00 – 14.00 Uhr

Darüber hinaus bieten wir auch im Gerricusstift zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag:
10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag:
16.00 – 18.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.