Besuchsregelungen Stand 15.11.2021
Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 23.06.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:
- Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.
- Bis einschließlich 21.11.2021 entfällt für vollständig geimpfte und genesene Besuchende die Testpflicht.
- Ab dem 22.11.2021 entfällt die Testpflicht für geimpfte Besuchende, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besuchende. Falls die dem Genesenenausweis zugrunde liegende Testung länger als 6 Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
Zu den folgenden Terminen bieten wir POC-Tests für Besuchende an:
Dienstag, Donnerstag und Samstag
10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 – 17.00 Uhr