Besuchsregelungen Stand 27.02.2023

Besuchsregelungen Stand 27.02.2023

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 23.12.2022 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze und Verordnungen wie folgt aktualisiert.

Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Mittwoch, den 01.03.2023:

  • Besuchende müssen in den Räumen des Gerricusstifts weiterhin eine FFP2-Maske oder mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Maske.
  • Die Besuchenden müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren. Wir bitten um Beachtung der bekannten, allgemein üblichen AHA-Hygieneregeln.
  • Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
  • Grundsätzlich kann die Einrichtung ohne Nachweis über einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest betreten werden. Bei Hinweisen auf einen Infekt bieten wir auch gerne weiterhin die Durchführung eines kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltests an. Bei positivem PoC-Antigen-Schnelltest müssen wir den Zutritt verweigern.

Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!

Düsseldorf, den 27.02.2023

Remy Reuter
Einrichtungsleiter

Bitte beachten Sie: Neue Öffnungszeiten am Empfang

Ab dem 01.03.2023 stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden am Empfang zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag – Sonntag:
08.30 – 13.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Von 08.30 – 19.30 Uhr ist der Haupteingang geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten haben sie die Möglichkeit am Haupteingang zu klingeln.

Besuchsregelungen Stand 23.12.2022

Besuchsregelungen Stand 23.12.2022

Änderungen im Vergleich zur Version vom 30.09.2022 in roter Schrift.

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 30.09.2022 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze und Verordnungen wie folgt aktualisiert.

Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Freitag, den 23.12.2022:

  • Es gelten die folgenden täglichen Besuchszeiten ( auch an Wochenenden und Feiertagen): 10.30 – 19.00 Uhr
  • Besuchende müssen in den Räumen des Gerricusstifts immer eine FFP2-Schutzmaske oder mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske ) tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Maske.
  • Die Besuchenden können sich am Empfang über die aktuellen Hygienevorgaben bezüglich Schutzausrüstung, Nieshygiene, Abstandsgebot usw. informieren.
  • Die Besuchenden müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
  • Die Besuchenden haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die Bewohner*rinnen dürfen das Gebäude verlassen und werden gebeten, sich an die Regelungen der Coronaschutzverordnung zu halten. Bei Rückkehr und 3 Tage nach der Rückkehr wird den Bewohner*innen ein zusätzlicher PoC-Antigen-Schnelltest angeboten.
  • Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besuchende die Einrichtung nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf. Für Besuchende ist hierfür ein durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Eine mündliche Versicherung beim Betreten der Einrichtung genügt. Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen, können Besuchende verpflichtet werden, einen Test vor Ort durchzuführen.

  • Für Besuche von Seelsorger*innen, in der Einrichtung ehrenamtlich tätigen Personen, Betreuer*innen, Betreuungsrichter*innen, Ärzt*innen, Mitarbeitenden von Krankentransportdiensten, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, und für Mitarbeitende der nach § 43 Absatz 1 und 3 WTG zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden gelten die Regelungen für Besuchende entsprechend.
  • Zusätzliche Schnelltests werden anlassbezogen. z.B. bei leichten grippalen Infekten, durchgeführt. Ein positives Resultat muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Nutzen Sie bitte das Test-Angebot der öffentlichen Teststellen wie z.B. das Angebot der mit dem Gerricusstift kooperierenden Rats-Apotheke, gleich um die Ecke, nur 150 m vom Gerricusstift entfernt. Als Besucher unserer Einrichtung erhalten Sie dort einen kostenlosen Test. Eine gesonderte Bescheinigung unsererseits wird in der Ratsapotheke nicht benötigt.

Öffnungszeiten des Testzentrums der Rats- Apotheke:

Montag bis Freitag Samstag Sonn-u. Feiertag
8.00 – 20.00 Uhr 9.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 14.00 Uhr

Bitte vorzugsweise Termin vereinbaren

Darüber hinaus bieten wir auch im Gerricusstift zu den folgenden Terminen PoC- Tests für Besuchende an:

Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag
10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 – 18.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bei positivem PoC-Antigen-Schnelltest oder bei der Verweigerung des PoC-Tests durch Besuchende müssen wir den Zutritt verweigern.

Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!

Düsseldorf, den 20.12.2022

Remy Reuter
Einrichtungsleiter

Erläuterung der Begriffe:

Geimpfte Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind und seit der letzten erforderlichen Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind (§2 Nummer 2, 3 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19-SchAusnahmV).

Genesene Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind (§ 2 Nummer 4, 5 SchAusnahmV). Der Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, bei dem die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt.

Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Stand 20.12.2022

Öffnungszeiten des Empfangs

Öffnungszeiten des Empfangs ab dem 01.12.2022

ab dem 01.12.2022 ist der Empfang wie folgt besetzt:

Wochentags Montag – Donnerstag
8.30 – 13.00 Uhr und 13.30 – 19.30 Uhr

Wochentags Freitag
8.30 – 13.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage
8.30 – 19.30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs sind die Wohnbereiche telefonisch unter der Rufnummer 0211 280 74 90 erreichbar. Bitte planen Sie Ihre Besuche vorzugsweise während der Öffnungszeiten des Empfangs, da es ansonsten zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Besuchsregelungen Stand 30.09.2022

Besuchsregelungen Stand 30.09.2022

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 30.06.2022 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze und Verordnungen wie folgt aktualisiert.

Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Samstag, den 01.10.2022:

  • Es gelten die folgenden täglichen Besuchszeiten ( auch an Wochenenden und Feiertagen): 10.30 – 19.00 Uhr
  • Besuchende müssen in den Räumen des Gerricusstifts immer eine FFP2-Schutzmaske oder mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske ) tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Maske.
  • Die Besuchenden können sich am Empfang über die aktuellen Hygienevorgaben bezüglich Schutzausrüstung, Nieshygiene, Abstandsgebot usw. informieren.
  • Die Besuchenden müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
  • Die Besuchenden haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die Bewohner*rinnen dürfen das Gebäude verlassen und werden gebeten, sich an die Regelungen der Coronaschutzverordnung zu halten. Bei Rückkehr und 3 Tage nach der Rückkehr wird den Bewohner*innen ein zusätzlicher PoC-Antigen-Schnelltest angeboten.
  • Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besuchende die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

  • Für Besuche von Seelsorger*innen, in der Einrichtung ehrenamtlich tätigen Personen, Betreuer*innen, Betreuungsrichter*innen, Ärzt*innen, Mitarbeitenden von Krankentransportdiensten, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, und für Mitarbeitende der nach § 43 Absatz 1 und 3 WTG zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden gelten die Regelungen für Besuchende entsprechend.
  • Zusätzliche Schnelltests werden anlassbezogen. z.B. bei leichten grippalen Infekten, durchgeführt. Ein positives Resultat muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Nutzen Sie bitte das Test-Angebot der öffentlichen Teststellen wie z.B. das Angebot der mit dem Gerricusstift kooperierenden Rats-Apotheke, gleich um die Ecke, nur 150 m vom Gerricusstift entfernt. Als Besucher unserer Einrichtung erhalten Sie dort einen kostenlosen Test. Eine gesonderte Bescheinigung unsererseits wird in der Ratsapotheke nicht benötigt.

Öffnungszeiten des Testzentrums der Rats- Apotheke:

Montag bis Freitag Samstag Sonn–u. Feiertag
8.00 – 20.00 Uhr 9.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 14.00 Uhr

Bitte vorzugsweise Termin vereinbaren

Darüber hinaus bieten wir auch im Gerricusstift zu den folgenden Terminen PoC- Tests für Besuchende an:

Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag
10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 – 18.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bei positivem PoC-Antigen-Schnelltest oder bei der Verweigerung des PoC-Tests durch Besuchende müssen wir den Zutritt verweigern.

Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!

Düsseldorf, den 30.09.2022

Remy Reuter
Einrichtungsleiter

Erläuterung der Begriffe:

Geimpfte Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind und seit der letzten erforderlichen Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind (§2 Nummer 2, 3 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19-SchAusnahmV).

Genesene Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind (§ 2 Nummer 4, 5 SchAusnahmV). Der Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, bei dem die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt.

Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Stand 30.09.2022

Besucherregelungen ab dem 04.06.2022

Besucherregelungen ab dem 04.06.2022

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 17.12.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besucherinnen und Besucher die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf. Besuchende müssen in Eingangsbereichen und auf Fluren mindestens eine medizinische Maske tragen. Besuchende, die keine FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Maske.

Nutzen Sie das Testangebot der öffentlichen Teststellen, wie z.B. das Angebot der mit dem Gerricusstift kooperierenden Rats-Apotheke. Bitte beachten Sie, dass die Testung nicht in der Ratsapotheke erfolgt, sondern in einem ausgeschilderten Nebenraum links von der Apotheke. Die Adresse ist:
Gräulinger Str. 3, 40625 Düsseldorf.
Telefonische Terminvereinbarung unter: 0211/ 69 555 158
Testzeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 20.00 Uhr
Samstag 9.00 – 18.00 Uhr
Sonn – und Feiertage: 9.00 – 14.00 Uhr

Darüber hinaus bieten wir auch im Gerricusstift zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag:
10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag:
16.00 – 18.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Besucherregelungen ab dem 17.12.2021

Besucherregelungen ab dem 17.12.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 01.12.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besucherinnen und Besucher die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

Besuchende müssen beim Betreten der Einrichtung immer eine FFP2-Schutzmaske tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Maske haben, können eine am Empfang erhalten. Im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, können geimpfte oder genesene Besuchende die Maske im Bewohnerzimmer ablegen. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Schutzmaske.

Die Zahl der Besuchenden richtet sich nach § 6 CoronaSCHVO, d.h. für nicht immunisierte Bewohner maximal 2 Personen aus einem anderen Haushalt, ausgenommen Kinder bis 13 Jahre.

Nutzen Sie das Testangebot der öffentlichen Teststellen, wie z.B. das Angebot der mit dem Gerricusstift kooperierenden Rats-Apotheke. Bitte beachten Sie, dass die Testung nicht in der Ratsapotheke erfolgt, sondern in einem ausgeschilderten Nebenraum links von der Apotheke. Die Adresse ist: Gräulinger Str. 3, 40625 Düsseldorf.
Telefonische Terminvereinbarung unter: 0211/ 69 555 158
Testzeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 20.00 Uhr
Samstag 9.00 – 18.00 Uhr
Sonn- u. Feiertage: 9.00 – 14.00 Uhr

Darüber hinaus bieten wir auch im Gerricusstift zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag:
10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag:
16.00 – 18.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Besucherregelungen ab dem 01.12.2021

Besucherregelungen ab dem 01.12.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden- und zuletzt am 15.11.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besucherinnen und Besucher die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

Für Besuche von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, in der Einrichtung ehrenamtlich tätigen Personen, Betreuerinnen und Betreuern, Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern, Ärztinnen und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankentransportdiensten, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, und für Mitarbeitende der nach § 43 Absatz 1 und 3 WTG zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden gelten die Regelungen für Besucherinnen und Besucher entsprechend.

Zu den folgenden Terminen bieten wir PoC-Tests für Besuchende an:

Dienstag, Donnerstag und Samstag
10.00 Uhr – 11.00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 Uhr – 17.00 Uhr

Besuchsregelungen Stand 15.11.2021

Besuchsregelungen Stand 15.11.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 23.06.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

  • Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.
  • Bis einschließlich 21.11.2021 entfällt für vollständig geimpfte und genesene Besuchende die Testpflicht.
  • Ab dem 22.11.2021 entfällt die Testpflicht für geimpfte Besuchende, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
  • Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besuchende. Falls die dem Genesenenausweis zugrunde liegende Testung länger als 6 Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.

Zu den folgenden Terminen bieten wir POC-Tests für Besuchende an:

Dienstag, Donnerstag und Samstag
10.00 Uhr – 11.00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 – 17.00 Uhr