Podcast mit unserem Einrichtungsleiter Herrn Remy Reuter
Unser Einrichtungsleiter Herr Remy Reuter stellt im Podcast der Pfarrgemeinde St. Margareta das Gerricusstift in einem Gespräch vor.
Unser Einrichtungsleiter Herr Remy Reuter stellt im Podcast der Pfarrgemeinde St. Margareta das Gerricusstift in einem Gespräch vor.
Ab dem 28.06.2021 bieten wir täglich zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Dienstag, Donnerstag und Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag: 16.00- 17.00 Uhr
Die seit dem 01.07.2020 geltenden- und zuletzt am 22.05.02021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen (Coronaschutzverordnung in der ab 05.06.2021 geltenden Fassung, CornonaAVEinrichtungen vom 20.05.2021, CoronaTestQuarantäneVO in der ab dem 22.Mai gültigen Fassung, § 28b IfSG (sog. bundeseinheitliche Notbremse) vom 23.04.21 wie folgt aktualisiert.
Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Samstag, den 12.06.2021:
10.30 – 19.00 Uhr
Ab dem 12.06.2021 bieten wir täglich zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Di., Do., Sa. 10.00 – 12.00 Uhr
Mo., Mi., Fr. 16.00 – 18.00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!
Düsseldorf, den 08.06.2021
i.A. Petra Reinartz
Qualitätsmanagementbeauftragte
Erläuterung der Begriffe Geimpfte und Genesene:
Die seit dem 01.07.2020 geltenden- und zuletzt am 29.04.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen (Coronaschutzverordnung in der ab 10.05.2021 geltenden Fassung, Corona A V Einrichtungen vom 20.05.2021, CoronaTestQuarantäne VO in der ab dem 22.Mai gültigen Fassung, § 28b IfSG (sog. bundeseinheitliche Notbremse) vom 23.04.21) wie folgt aktualisiert.
Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Samstag, den 22.05.2021:
10.30 – 19.00 Uhr
Seit dem 09.02.2021 bieten wir täglich zu folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
10.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 17.00 Uhr
Bitte haben sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ausnahme: Tragen während des Besuchs Bewohner*innen und Besuchender eine Mund-Nase-Bedeckung, und erfolgt vorher sowie hinterher bei den Besuchenden und den Bewohner*innen eine gründliche Handdesinfektion, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. Dies gilt auch im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen in Bewohnerzimmern, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen erlaubt.
Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Wir danken Innen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!
Erläuterung der Begriffe Geimpfte und Genesene:
Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 15.03.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen (Coronaschutzverordnung in der ab 23.04.2021 geltenden Fassung, CoronaAVEinrichtungen vom 23.04.2021, § 28b IfSG ,sog. bundeseinheitliche Notbremse) vom 23.04.2021 wie folgt aktualisiert:
Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Freitag, den 30.04.2021:
10.30 – 19.00 Uhr
Ab dem 09.02.2021 bieten wir täglich zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
10.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 17.00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ausnahme: Tragen während des Besuchs Bewohner*in und Besuchender eine Mund-Nase-Bedeckung, und erfolgt vorher sowie hinterher bei den Besuchenden und den Bewohner*innen eine gründliche Handdesinfektion, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. Dies gilt auch im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen im Bewohnerzimmer, die über eine vollständigen Impfschutz verfügen. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen erlaubt.
Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts, tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!
Zu Ostern, dem christlichen Fest der Auferstehung, des Lebens und des frühlingshaften Aufbruchs, hat die katholische Kirchengemeinde St. Margareta – der Träger des Gerricusstifts – den Bewohnerinnen und Bewohnern eine kleine Ostertüte zukommen lassen. Darin befanden sich gesegnete Palmzweige und eine kleine gesegnete Osterkerze.
Nadine Taube, Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes, verteilte die Ostertüten am Karsamstag auf den verschiedenen Wohnbereichen. Waltraud Alisch, Helga Begere und Margret Saurbier und viele andere Mitbewohner*Innen freuten sich sehr über die kleine Geste der Gemeinde. Die diesjährige Osteraktion von St. Margareta stand unter dem Motto „Lebenszeichen – Ich bin da. Im Leben“.
Fotos: Nadine Taube
Text: Angelika Fröhling
Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 08.02.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen (Coronaschutzverordnung in der ab 12.03.2021 geltenden Fassung, CoronaAVEinrichtungen vom 12.03.2021, Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 11.02.2021) aktualisiert.
Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Dienstag, den 16.03.2021:
10.30 – 19.00 Uhr
Ab dem 09.02.2021 bieten wir täglich zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
10.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 17.00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!
Laut Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 12.02.2021 dürfen Besuchende die Einrichtung nur betreten, wenn ein tagesaktueller PoC-Antigen-Schnelltest mit einem negativen Testergebnis vorliegt. Diese Allgemeinverfügung gilt (vorerst) bis zum 26.02.2021.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Veröffentlichung im Internet unter
Wie in der aktuellen Coronatestverordnung vom 05.02.2021 vorgeschrieben, dürfen Besuchende die Einrichtung nur betreten, wenn ein PoC-Antigen-Schnelltest mit einem negativen Testergebnis vorliegt. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ab dem 09.02.2021 bieten wir deshalb zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:
Dienstag/ Mittwoch/ Donnerstag/ Samstag
Montag/ Freitag/ Sonntag
Die täglichen Besuchszeiten bleiben unverändert (10.30 – 13.00 Uhr und 16.30 – 19.00 Uhr)