Besuchsregelungen Stand 15.03.2021

Besuchsregelungen Stand 15.03.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden – und zuletzt am 08.02.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen (Coronaschutzverordnung in der ab 12.03.2021 geltenden Fassung, CoronaAVEinrichtungen vom 12.03.2021, Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 11.02.2021) aktualisiert.

Für das Gerricusstift bedeutet dies konkret ab Dienstag, den 16.03.2021:

  • Es gelten die folgenden täglichen Besuchszeiten (auch an Wochenenden und Feiertagen):

10.30 – 19.00 Uhr

  • Die Besuche können entweder im Besucherzelt oder im Bewohnerzimmer stattfinden.
  • Besuche im Haus außerhalb des Bewohnerzimmers (z.B. in den Aufenthaltsbereichen, in der Cafeteria und im Flur) sind nicht gestattet. Die Besuchenden sollen den Aufenthalt in allen anderen Räumen möglichst vermeiden. Dies gilt auch für die Büros und Dienstzimmer der Mitarbeitenden. Termine mit Mitarbeitenden können Sie gerne telefonisch oder persönlich über die Mitarbeitenden am Empfang veranlassen.
  • Es dürfen zeitgleich maximal 5 Personen aus 2 Hausständen pro Bewohner zu Besuch kommen.
  • Besuchende müssen während der Besuche eine FFP2-Schutzmaske tragen. Besuchende, die keine eigene FFP2-Schutzmaske haben, können eine am Empfang erhalten. Im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, kann die Maske im Bewohnerzimmer abgelegt werden. Wir empfehlen weiterhin das Tragen der FFP2-Schutzmaske.
  • Am Empfang werden die Besuchenden befragt, ob sie Erkältungssymptome, eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen hatten. Darüber hinaus wird die Körpertemperatur gemessen.
  • Besuchende dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein tagesaktueller PoC-Antigen-Schnelltest mit einem negativen Testergebnis vorliegt. Zusätzliche Schnelltests werden anlassbezogen, z.B. bei leichten grippalen Infekten, durchgeführt. Ein positives Resultat muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Ab dem 09.02.2021 bieten wir täglich zu den folgenden Terminen PoC-Tests für Besuchende an:

10.00 – 12.00 Uhr

15.00 – 17.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

  • Bei positivem PoC-Antigen-Schnelltest oder bei Verweigerung des PoC-Tests bzw. des Kurz-Screenings durch Besuchende müssen wir den Zutritt verweigern.
  • Der Name des Besuchenden, das Datum und die Uhrzeiten des Besuchs sowie der besuchten Bewohner*innen werden notiert. Diese Daten werden vier Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Die Besuchenden können sich an einem Aushang an der Eingangstür über die aktuellen Hygienevorgaben bezüglich Schutzausrüstung, Nieshygiene, Abstandsgebot usw. informieren.
  • Die Besuchenden müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
  • Die Besuchenden müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einhalten. Ausnahme: Tragen während des Besuchs Bewohner*in und Besuchender eine Mund-Nase-Bedeckung, und erfolgt vorher sowie hinterher bei den Besuchenden und den Bewohner*innen eine gründliche Handdesinfektion, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. Dies gilt auch im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner*innen in Bewohnerzimmern, die über einen vollständigen Impfschutz verfügenI in diesem Fall sind auch körperliche Berührungen erlaubt.
  • Findet der Besuch im Außenbesuchszelt statt, kann auf Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand verzichtet werden.
  • Fußpfleger sowie Ehrenamtler, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, dürfen nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden unter geeigneten Hygienevorgaben das Gerricusstift wieder betreten.
  • Auch Besuche, die im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung stehen (z.B. durch Rechtsanwälte und Notare), sind weiterhin möglich.
  • Die Bewohner*innen dürfen das Gebäude alleine oder mit anderen Bewohner*innen, Besuchenden oder Gerricusstift-Beschäftigten verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung halten. Bei Rückkehr und 3 Tage nach der Rückkehr müssen die Bewohner*innen zusätzlich mit einem PoC-Antigen-Schnelltest getestet werden.

Während des Besuchs im Zimmer und während des Verlassens des Gerricusstifts tragen Bewohner*innen und Besuchende die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Wir danken Ihnen, dass Sie zum Schutze aller die genannten Vorgaben einhalten!