Besucherregelungen ab dem 01.12.2021

Besucherregelungen ab dem 01.12.2021

Die seit dem 01.07.2020 geltenden- und zuletzt am 15.11.2021 aktualisierten – Besuchsregelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen wie folgt aktualisiert:

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Besucherinnen und Besucher die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigenschnelltest) bzw 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

Für Besuche von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, in der Einrichtung ehrenamtlich tätigen Personen, Betreuerinnen und Betreuern, Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern, Ärztinnen und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankentransportdiensten, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, und für Mitarbeitende der nach § 43 Absatz 1 und 3 WTG zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden gelten die Regelungen für Besucherinnen und Besucher entsprechend.

Zu den folgenden Terminen bieten wir PoC-Tests für Besuchende an:

Dienstag, Donnerstag und Samstag
10.00 Uhr – 11.00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag
16.00 Uhr – 17.00 Uhr